Redaktionsstatut

RedaktionsteamFoto: Online-Redaktion bei der Arbeit. Foto: fotolia.com

Redaktionsstatut des Jungjournalisten-Blogs der Agentur Bünare ©

A. Der Jungjournalisten-Blog ist ein privat und nichtkommerzielles Projekt des Journalisten Detlef Struckhof.

B. Ziel des Projekts ist es, eine unabhängige Nachrichtenplattform für Nachwuchsjournalisten und Berufseinsteiger anzubieten. Das Projekt ist politisch unabhängig. Jede in Deutschland zugelassene demokratische Gruppierung soll in der Berichterstattung angemessen berücksichtigt werden. Über den Umfang der angemessenen Berichterstattung entscheiden die Redaktionsmitglieder gemeinschaftlich. Gefälligkeitsberichterstattungen gibt es nicht.

C. In Streitfällen findet eine demokratische Abstimmung unter den Redaktionsmitgliedern statt. Die einfache mehrheit der Redaktionsmitglieder entscheidet.

D. Das Projekt soll sich künftig aus Spenden der Nutzer finanzieren. Natürliche und juristische Personen können Sponsoren werden.

E. Die Autoren und Redaktionsmitglieder des Jungjournalisten-Blogs lehnen jede Art von PR-und Gefälligkeitsberichterstattungen ab. So soll eine von kommerziellen Interessen unabhängige Berichterstattung gewährleistet werden.

F. Die Autoren berichten unabhängig. Sie recherchieren, berichten und kommentieren nicht über Parteien, Vereine und Verbände, in denen sie selbst Mitglied sind. Dadurch sollen Interessenkonflikte vermieden werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur für die Berichterstattung über religiöse Themengebiete und Kirchen sowie für die redaktionelle Be-und Verarbeitung von angelieferten Pressemitteilungen.

RedaktionskonferenzFoto: Dafür stehen wir. Foto: fotolia.com

G. Die Autoren verpflichten sich, im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu berichten und zu kommentieren.

H. Auch die Nutzer des Jungjournalisten-Blogs sind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Die Redaktion des Jungjournalisten-Blogs überprüft die Einträge im Blog und in Foren regelmäßig. Sollten Beiträge im Blog oder in Foren gegen die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen, Grundrechte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verletzen, beleidigend sein oder pornografische Inhalte haben, so werden diese Beiträge von den Redaktionsmitgliedern gelöscht.

I. Für die Richtigkeit der von Dritten eingestellten Beiträge übernimmt die Redaktion des Jungjournalisten-Blogs keine Haftung, weil eine Überprüfung auf Richtigkeit unverhältnismäßig und sogar unmöglich ist. Wer in den Foren des Blogs wiederholt falsche Eintragungen macht, wird von der Redaktion künftig von allen Foren ausgeschlossen und im Jungjournalisten-Blog öffentlich gerügt.

J. Haftungsausschluss: Alle namentlich genannten Beiträge im Jungjournalisten-Blog sind Beiträge der genannten Autoren. Der Jungjournalisten-Blog dient lediglich als Medium zur Veröffentlichung dieser Beiträge, um jungen Autoren die Erstveröffentlichung ihrer Arbeiten zu ermöglichen. Die Beiträge sind allein von den Autoren recherchiert worden. Sie allein tragen die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit ihrer Beiträge. Soweit es dem Betreiber des Jungjournalisten-Blogs möglich ist, prüft er die Beiträge dennoch auf Schlüssigkeit und Richtigkeit. Damit ist der Betreiber des Jungjournalisten-Blogs seiner gesetzlichen journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen. Die Haftung für die Beiträge der Autoren liegt deshalb allein beim jeweiligen Autor. Bei berechtigten Beschwerden Dritter werden die entsprechenden Beiträge der Autoren im Jungjournalisten-Blog gesperrt, bis der beanstandete Sachverhalt endgültig geklärt ist. Die Möglichkeit zu Gegendarstellungen gemäß den Bestimmungen des Pressegesetzes des Landes Schleswig-Holstein bleibt hiervon unberührt. Gegendarstellungen werden vom Herausgeber des Jungjournalisten-Blogs ausdrücklich als Teil der demokratischen Pressefreiheit angesehen und begrüsst, wenn sie begründet sind. Es gilt der Grundsatz: Auch Protagonisten haben Rechte, die es zu schützen gilt.